Kernleistung

Die IT-Zweitmeinung, bevor Sie unterschreiben.

Ihr Dienstleister empfiehlt einen neuen Server, Ihre Agentur will das CRM wechseln, die Versicherung zweifelt am Schadensumfang — und Sie sollen entscheiden, ohne die Technik bewerten zu können. Genau dafür gibt es uns: eine unabhängige zweite Meinung von Technikern, die nichts verkaufen außer ihrer Einschätzung. Wir prüfen, was Ihnen vorgelegt wurde, benennen Risiken und Alternativen und liefern Ihnen eine schriftliche, verständliche Bewertung, mit der Sie verhandeln oder entscheiden können.

Abschnitt 1

Wann eine Zweitmeinung bares Geld wert ist

Die teuersten IT-Entscheidungen sind die, die niemand hinterfragt hat. Eine Zweitmeinung lohnt sich immer dann, wenn viel Geld, ein langer Vertrag oder ein Konflikt im Spiel ist:

  • Vor der Unterschrift: Angebote für Server, Cloud-Migration, Telefonanlagen oder Softwareprojekte ab fünfstelligem Volumen
  • Bei Zweifeln: Ihr aktueller Dienstleister empfiehlt etwas, das Ihnen überdimensioniert oder zu teuer erscheint
  • Im Streitfall: unklare Verantwortung nach Datenverlust, Ausfall oder gescheitertem Projekt
  • Gegenüber Dritten: Versicherung, Leasinggeber oder Vertragspartner verlangen eine belastbare technische Einschätzung
  • Vor der Abnahme: ein Projekt soll abgenommen werden, aber Sie können nicht beurteilen, ob geliefert wurde, was vereinbart war

Abschnitt 2

So arbeiten wir

Wir sichten Ihre Unterlagen — Angebote, Verträge, Konzepte, Logfiles, Systemdokumentation — und prüfen bei Bedarf vor Ort. Das Ergebnis ist keine Meinung am Telefon, sondern eine schriftliche Stellungnahme: Was liegt vor, was ist technisch sauber, wo liegen Risiken, was wäre die wirtschaftlichere Alternative. Auf Wunsch mit konkreten Verhandlungspunkten, die Sie Ihrem Anbieter vorlegen können. Sie erhalten ein Dokument, das auch ein Nicht-Techniker versteht — und das einer kritischen Nachfrage standhält.

Abschnitt 3

Unabhängig heißt: Wir verkaufen Ihnen nichts

Wir sind an keinem Hersteller, keinem Distributor und keinem der geprüften Angebote beteiligt. Unser einziges Produkt ist die Bewertung selbst. Deshalb können wir auch schreiben, was unbequem ist: dass ein Angebot fair ist, dass Ihr Dienstleister recht hat — oder eben nicht. Über 20 Jahre Praxiserfahrung aus dem laufenden Systemhaus-Betrieb bedeuten: Wir kennen die Preise, die Margen und die Tricks der Branche von innen.

Abschnitt 4

Konditionen

Gutachterliche Leistungen berechnen wir ab 199,95 € pro Stunde zzgl. MwSt. Vor Beginn erhalten Sie eine Aufwandsschätzung — bei einer Angebotsprüfung sind das typischerweise zwei bis vier Stunden, komplexe Streitfälle schätzen wir nach Erstsichtung. Keine versteckten Pauschalen, keine Folgeverpflichtung.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zu diesem Thema

Was kostet eine IT-Zweitmeinung?

Ab 199,95 € pro Stunde zzgl. MwSt. Eine typische Angebotsprüfung liegt bei zwei bis vier Stunden Aufwand. Vor Beginn erhalten Sie immer eine Aufwandsschätzung, sodass die Kosten planbar bleiben.

Für wen lohnt sich eine IT-Zweitmeinung?

Für Unternehmen, Kanzleien, Praxen und Selbstständige in Berlin, Potsdam und Brandenburg, die vor einer größeren IT-Investition stehen, einem Angebot misstrauen oder in einem technischen Streitfall eine unabhängige Einschätzung brauchen.

Sind Sie wirklich unabhängig?

Ja. Wir sind an keinem geprüften Angebot, keinem Hersteller und keinem Wiederverkauf beteiligt. Bezahlt wird ausschließlich die Bewertung — deshalb fällt sie auch dann ehrlich aus, wenn das Ergebnis lautet: Das Angebot ist in Ordnung.

Bekomme ich ein schriftliches Ergebnis?

Immer. Sie erhalten eine schriftliche Stellungnahme mit Befund, Risikobewertung und Empfehlung — formuliert so, dass auch Geschäftsführung, Versicherung oder Vertragspartner sie ohne IT-Vorwissen nachvollziehen können.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Erstsichtung in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihrer Unterlagen. Bei laufenden Verhandlungen mit Fristdruck sagen Sie uns das im Anfrageformular — wir priorisieren entsprechend.

Angebot auf dem Tisch? Erst prüfen, dann unterschreiben.

Beschreiben Sie Ihren Fall — Sie erhalten eine Aufwandsschätzung, bevor Kosten entstehen.

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