Fragen & Antworten

Alles, was Auftraggeber uns vorab fragen.

Direkt beantwortet, ohne Beratersprech. Ihre Frage fehlt? Stellen Sie sie mit Ihrer Anfrage — die Antwort gibt es mit der Ersteinschätzung.

Themenblock 1

Leistung & Ablauf

Was macht ein EDV-Gutachter für Zweitmeinungen genau?

Er bewertet IT-Sachverhalte unabhängig: Angebote vor der Unterschrift, Schäden nach einem Vorfall, Bestände vor Übernahmen, Restwerte bei Leasing-Ende. Das Ergebnis ist immer eine schriftliche, nachvollziehbare Stellungnahme — keine Verkaufsempfehlung und kein verstecktes Akquisegespräch.

Wie läuft eine Anfrage bei Ihnen konkret ab?

In zwei Schritten: Sie beschreiben Ihren Fall im Formular, das System erstellt daraus automatisch die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), Sie bestätigen elektronisch. Direkt danach erhalten Sie Angebot und Rechnung mit Girocode; mit Zahlungseingang beginnt die Bearbeitung und Sie bekommen Ihre Zweitmeinung als PDF.

Wie schnell erhalte ich meine Zweitmeinung?

Standardfälle wie eine Angebotsprüfung liegen in der Regel zwei bis drei Werktage nach Zahlungseingang schriftlich vor. Bei laufenden Verhandlungen mit Frist oder akuter Beweissicherung wählen Sie im Formular die entsprechende Dringlichkeit — dann priorisieren wir.

Arbeiten Sie auch komplett remote?

Ja. Angebote, Verträge, Konzepte und Dokumentationen prüfen wir vollständig anhand Ihrer Unterlagen. Vor-Ort-Termine sind vor allem bei Schadensaufnahmen und Bestandsanalysen sinnvoll — in Berlin, Potsdam und dem Umland meist binnen 24 bis 48 Stunden.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Für eine Angebotsprüfung: das Angebot selbst, idealerweise mit Leistungsverzeichnis, plus Eckdaten zu Nutzerzahl und vorhandener Umgebung. Für Schadensfälle: Fotos, Fehlermeldungen, Zeitablauf. Für Bestandsanalysen: vorhandene Dokumentation und Verträge. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen mit der Ersteinschätzung, was wir noch brauchen.

Kann ich auch nur eine kurze Einschätzung statt eines vollen Gutachtens bekommen?

Ja — viele Fälle brauchen keine zwanzig Seiten. Der Umfang richtet sich nach dem Zweck: Für eine interne Entscheidung reicht oft eine kompakte Stellungnahme, für Versicherung oder Verhandlung muss es belastbarer sein. Das klären wir mit der Aufwandsschätzung, bevor Kosten entstehen.

Themenblock 2

Kosten & Abrechnung

Was kostet der EDV-Gutachter?

Gutachterliche Leistungen ab 199,95 € pro Stunde, sonstige IT-Dienstleistungen ab 159,50 € pro Stunde — jeweils zzgl. MwSt. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler (B2B).

Wie viele Stunden muss ich für meinen Fall einplanen?

Angebotsprüfung: typischerweise 2–4 Stunden. Schadensdokumentation eines einzelnen Arbeitsplatzes: ähnlich; komplexe Serverumgebungen mehr. Restwertermittlung von 20–30 Geräten: etwa ein halber Tag. Bestandsanalyse eines kleinen Betriebs: rund ein Arbeitstag. Vor Beauftragung steht immer eine konkrete Schätzung.

Warum arbeiten Sie mit Vorkasse?

Weil das Ergebnis einer Bewertung nicht davon abhängen darf, ob sie dem Auftraggeber gefällt. Vorkasse hält die Bewertung frei von jedem Anreiz, gefällig zu schreiben — und erspart beiden Seiten Diskussionen über ein Ergebnis, das unbequem ausfällt.

Was passiert, wenn der tatsächliche Aufwand von der Schätzung abweicht?

Bleibt der Aufwand darunter, rechnen wir nur den tatsächlichen Aufwand ab und erstatten die Differenz. Zeichnet sich eine Überschreitung ab, stoppen wir und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab — es wird nie stillschweigend teurer.

Wie bezahle ich die Rechnung am einfachsten?

Auf jeder Rechnung ist ein Girocode aufgedruckt: QR-Code mit der Banking-App scannen, Empfänger, Betrag und Verwendungszweck sind vorausgefüllt, einmal bestätigen — fertig. Klassische Überweisung geht selbstverständlich auch.

Lohnt sich das für kleine Unternehmen überhaupt?

Gerade dort. Wer keine eigene IT-Abteilung hat, kann Empfehlungen des Dienstleisters nicht gegenprüfen und ist ihm am stärksten ausgeliefert. Zwei bis drei Stunden unabhängige Bewertung kosten weniger als fast jede vermeidbare Fehlinvestition — und deutlich weniger als ein einziger überteuerter Wartungsvertrag pro Jahr.

Themenblock 3

Unabhängigkeit & Einordnung

Sind Sie ein gerichtlich bestellter Sachverständiger?

Wir treten als unabhängiger Ansprechpartner für IT-Zweitmeinungen und technische Bewertungen im Auftrag von Unternehmen auf — mit über 20 Jahren Praxiserfahrung aus dem laufenden Systemhaus-Betrieb. Ob eine Bewertung für Ihren konkreten Zweck geeignet ist, etwa gegenüber Versicherung oder Vertragspartner, klären wir vor Beauftragung offen mit Ihnen.

Wie stellen Sie Ihre Unabhängigkeit sicher?

Wir sind an keinem geprüften Angebot beteiligt, erhalten keine Provisionen, Kickbacks oder Hersteller-Boni und vertreiben keine Kontingente. Bezahlt wird ausschließlich die Bewertung — deshalb darf sie auch lauten: „Das Angebot ist fair, unterschreiben Sie."

Sie betreiben selbst ein Systemhaus — ist das kein Interessenkonflikt?

Es ist die Quelle der Marktkenntnis: Wir kennen Einkaufspreise, Stundensätze und Margen der Region aus erster Hand. Die Trennung ist klar geregelt: Eine Bewertung verpflichtet Sie nie zur Umsetzung bei uns, der Bericht ist so geschrieben, dass jeder qualifizierte Dienstleister damit arbeiten kann, und wir legen offen, wenn wir für die Umsetzung selbst infrage kämen.

Was unterscheidet Sie von einem kostenlosen IT-Check?

Kostenlose Checks sind Vertriebsinstrumente — sie enden fast immer mit einer Kaufempfehlung des Anbieters, der sie durchführt. Unsere Bewertung ist das Produkt selbst: Sie bezahlen die Prüfung, deshalb gehört das Ergebnis Ihnen und niemand muss Ihnen danach etwas verkaufen.

Erfährt mein IT-Dienstleister von der Prüfung?

Nicht ohne Ihre ausdrückliche Entscheidung. Die Prüfung läuft vertraulich; ob Sie unser Ergebnis offen in die Verhandlung einbringen oder nur intern nutzen, bestimmen allein Sie. Seriöse Dienstleister haben mit einer unabhängigen Gegenprüfung übrigens kein Problem.

Themenblock 4

Datenschutz & AVV

Warum erstellen Sie vor der Bearbeitung automatisch einen AVV?

In IT-Unterlagen stecken fast immer personenbezogene Daten — Benutzerkonten, Logfiles, Mandanten- oder Patientendaten. Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag dürfte ein Dienstleister diese gar nicht sichten. Unser System erstellt den Vertrag automatisch aus Ihrer Anfrage: kein Papierkram, keine Wartezeit, kein Graubereich.

Ist die elektronische Bestätigung des AVV rechtsgültig?

Art. 28 Abs. 9 DSGVO lässt den Abschluss ausdrücklich in einem elektronischen Format zu. Bestätigung, Zeitstempel, IP-Adresse, Systemmerkmale und ein SHA-256-Fingerprint des Vertragstextes werden revisionssicher dokumentiert; das unterschriftsreife PDF erhalten beide Seiten sofort per E-Mail.

Welche Daten erfassen Sie bei der AVV-Bestätigung — und warum?

Name des Bestätigenden, Zeitpunkt, IP-Adresse, Betriebssystem, Browser und Browsersprache sowie einen Fingerprint des Vertragstextes. Das dient der Beweissicherung des Vertragsschlusses: Im Streitfall können sich beide Parteien darauf berufen, dass genau dieser Wortlaut zu genau diesem Zeitpunkt bestätigt wurde.

Setzen Sie Tracking oder Analyse-Cookies ein?

Nein. Diese Website kommt vollständig ohne Tracking, Werbe-Cookies und externe Einbindungen aus — sogar die Schriften liegen lokal. Deshalb sehen Sie hier auch kein Einwilligungsbanner: Es gibt schlicht nichts, wozu Sie einwilligen müssten.

Wo werden meine Daten und Unterlagen gespeichert?

Auf Servern in deutschen Rechenzentren (Hosting: ALL-INKL.COM, Sachsen). Eine Verarbeitung außerhalb der EU findet nicht statt; Unterauftragnehmer und Löschfristen regelt der automatisch erstellte AVV transparent.

Sind Sie auch für Kanzleien und Arztpraxen geeignet?

Ja — Berufsgeheimnisträger gehören zu unseren häufigsten Auftraggebern, weil dort Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Dienstleisterabhängigkeit besonders kritisch sind. Der automatische AVV vor jeder Bearbeitung und der vollständige Verzicht auf US-Dienste sind genau dafür gebaut.

Themenblock 5

Angebotsprüfung im Detail

Welche Arten von IT-Angeboten prüfen Sie?

Server- und Infrastrukturprojekte, Cloud-Migrationen, Telefonanlagen, Managed-Services- und Wartungsverträge, Softwareeinführungen, Netzwerk- und Verkabelungsprojekte sowie Lizenzangebote. Kurz: alles, was ein IT-Dienstleister einem Unternehmen anbieten kann.

Was genau steht am Ende in Ihrem Prüfbericht?

Eine Einstufung je Position (in Ordnung / überdimensioniert / überteuert / unklar), die Gesamtbewertung von Preis und Vertragsbindung, konkrete Verhandlungspunkte mit Begründung sowie — falls sinnvoll — technisch gleichwertige, wirtschaftlichere Alternativen. Formuliert so, dass Sie es direkt in die Verhandlung mitnehmen können.

Prüfen Sie auch laufende Wartungs- und Managed-Services-Verträge?

Ja — oft die schnellste Einsparung im IT-Budget. Wir prüfen Leistungsumfang gegen tatsächlichen Bedarf, Marktüblichkeit der Pauschalen, Reaktionszeiten, automatische Verlängerungen und Kündigungsfristen. Viele Bestandsverträge stammen aus einer Zeit, in der das Unternehmen halb so groß oder doppelt so analog war.

Können Sie zwei konkurrierende Angebote direkt vergleichen?

Ja, das ist sogar der dankbarste Fall: Wir normalisieren beide Angebote auf ein vergleichbares Leistungsverzeichnis — denn Anbieter strukturieren bewusst unterschiedlich — und zeigen, wo scheinbar günstiger in Wahrheit unvollständiger bedeutet.

Hilft die Prüfung auch bei der Nachverhandlung?

Das ist ihr Hauptzweck: Mit einer schriftlichen, unabhängigen Bewertung verhandeln Sie nicht mehr auf Bauchgefühl, sondern mit benannten Positionen und Vergleichswerten. Viele Auftraggeber holen allein damit mehr heraus, als die Prüfung gekostet hat.

Themenblock 6

Schadensfall & Versicherung

Was sollte ich unmittelbar nach einem IT-Schaden tun?

Zustand sichern, nichts entsorgen, eigene Fotos machen, provisorische Reparaturen möglichst aufschieben und Logdaten nicht überschreiben lassen. Jede Veränderung am Schadensbild schwächt später Ihre Position. Dann melden — bei akuter Beweissicherung priorisieren wir.

Akzeptiert meine Versicherung Ihre Schadensdokumentation?

Wir erstellen eine unabhängige technische Dokumentation mit Bestandsaufnahme, Fotodokumentation, Ursacheneinschätzung und Wertermittlung. Ob und wie der Versicherer sie im Einzelfall verwertet, entscheidet er — eine strukturierte, unabhängige Dokumentation ist dabei regelmäßig deutlich stärker als eine formlose Eigenaufstellung.

Bewerten Sie auch Betriebsunterbrechung und Folgekosten?

Wir beziffern den technischen Wiederherstellungsaufwand und die Ausfallzeit der Systeme nachvollziehbar — die Grundlage, auf der Betriebsunterbrechungsschäden berechnet werden. Die kaufmännische Bewertung des Ertragsausfalls selbst gehört zu Ihrem Steuerberater; beide Dokumente greifen ineinander.

Können Sie einschätzen, ob mein IT-Dienstleister den Schaden verursacht hat?

Wir dokumentieren den technischen Ablauf und benennen, welche Handlung nach fachlichem Standard zu erwarten gewesen wäre — etwa ein Backup vor dem Eingriff. Das ist die technische Grundlage; die rechtliche Bewertung der Verantwortung nimmt Ihr Anwalt vor.

Was kostet eine Schadensbewertung typischerweise?

Ein einzelner beschädigter Arbeitsplatz ist in wenigen Stunden dokumentiert und bewertet; eine geflutete Serverlandschaft braucht entsprechend mehr. Nach Erstsichtung — bei Schäden oft noch am selben Tag — erhalten Sie eine konkrete Aufwandsschätzung, ab 199,95 €/Std. zzgl. MwSt.

Themenblock 7

Restwert & Leasing

Mein Leasinggeber fordert einen hohen Restwert — was können Sie tun?

Wir bewerten den tatsächlichen Marktwert der Geräte anhand Konfiguration, Alter, Zustand und aktuellen Gebraucht- und Refurbished-Preisen. Mit dieser unabhängigen, transparent hergeleiteten Zahl verhandeln Sie Restwert- und Minderwertforderungen auf Augenhöhe statt auf Zuruf.

Nach welcher Methode ermitteln Sie Zeitwerte?

Marktbezogen: Abgleich gegen reale Verkaufspreise vergleichbarer Konfigurationen, korrigiert um Zustand, Nutzungsdauer, Supportfähigkeit und Restlebenszyklus — etwa anstehende Betriebssystem-Supportenden, die den Wert eines an sich intakten Geräts drücken. Jede Position ist einzeln nachvollziehbar hergeleitet.

Bewerten Sie auch Software und Lizenzen mit?

Übertragbare Lizenzen und deren Marktgängigkeit fließen in die Bewertung ein; Individualsoftware bewerten wir nach Wiederherstellungs- bzw. Ersatzaufwand. Nicht übertragbare oder abgekündigte Lizenzen weisen wir ehrlich mit null aus — auch wenn die Anschaffung teuer war.

Eignet sich die Bewertung für Inventur, Bilanz oder Versicherungssumme?

Die Bewertung liefert marktbezogene Zeitwerte je Gerät plus Gesamtwert — als Grundlage für Versicherungssummen, Kaufpreisverhandlungen und interne Entscheidungen. Für bilanzielle Ansätze stimmen Sie die Verwendung mit Ihrem Steuerberater ab; unsere Herleitung ist dafür bewusst transparent dokumentiert.

Themenblock 8

Bestandsanalyse & Übernahme

Warum sollte ich vor einer Firmenübernahme die IT prüfen lassen?

Weil Sie sonst den Investitionsstau des Verkäufers kaufen: Altsysteme ohne Support, nie getestete Backups, auslaufende Lizenzen, undokumentierte Abhängigkeiten. Eine Bestandsanalyse vor Vertragsschluss macht das sichtbar — und liefert harte Argumente für die Kaufpreisverhandlung.

Was deckt Ihre IT-Bestandsanalyse konkret ab?

Inventar mit Alter, Konfiguration und Supportstatus; Zustand von Wartung, Updates und Backup inklusive der Frage, ob das Backup wirklich zurückspielbar ist; Single Points of Failure und Sicherheitsrisiken; Vertrags- und Dienstleisterabhängigkeiten; und einen Investitionsfahrplan: was sofort, was in 12, was in 36 Monaten — mit Kostenrahmen.

Wie lange dauert die Analyse und wie sehr stört sie den Betrieb?

Für einen typischen Betrieb mit 10 bis 30 Arbeitsplätzen und ein bis zwei Servern rechnen Sie mit einem Vor-Ort-Tag plus Berichtserstellung. Wir arbeiten lesend und dokumentierend — der laufende Betrieb wird nicht unterbrochen.

Kann ich mit dem Bericht den IT-Dienstleister wechseln?

Der Bericht ist bewusst dienstleisterneutral geschrieben: Inventar, Zustand, Risiken und Fahrplan sind so dokumentiert, dass jeder qualifizierte Anbieter nahtlos übernehmen kann. Viele Auftraggeber nutzen ihn genau dafür — oder um dem bestehenden Dienstleister erstmals klare Vorgaben zu machen.

Themenblock 9

Region & Vor-Ort

In welchen Regionen sind Sie vor Ort tätig?

Berlin (alle Bezirke), Potsdam mit Babelsberg, Kleinmachnow und Teltow sowie das Berliner Umland — mit eigenem Standort in Falkensee sind wir im Havelland und im Berliner Westen besonders schnell. Reine Unterlagenprüfungen übernehmen wir deutschlandweit remote.

Wie schnell sind Sie in Berlin oder Potsdam vor Ort?

In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden; von den Standorten Berlin-Wilmersdorf und Falkensee aus im Berliner Westen und Havelland oft noch am selben Werktag. Bei akuter Beweissicherung nach Schäden priorisieren wir Termine.

Berechnen Sie Anfahrtskosten?

Innerhalb Berlins und im Havelland in der Regel 90 € zzgl. MwSt.; außerhalb weisen wir Anfahrten transparent mit der Aufwandsschätzung aus — vor der Beauftragung, nicht auf der Rechnung als Überraschung.

Warum ist regionale Marktkenntnis bei IT-Bewertungen so wichtig?

Weil Listenpreise nichts über gezahlte Preise aussagen. Wir kennen die tatsächlichen Stundensätze und Projektpreise zwischen Berlin, Potsdam und dem Havelland aus dem eigenen laufenden Betrieb — unsere Bewertungen vergleichen mit dem, was hier wirklich gezahlt wird, nicht mit Katalogwerten.

Themenblock 10

Zusammenarbeit praktisch

Bekomme ich nach dem Gutachten noch Rückfragen beantwortet?

Ja — Verständnisfragen zur Stellungnahme sind inklusive. Sie sollen mit dem Dokument arbeiten können, nicht es interpretieren müssen. Ergibt sich aus Rückfragen echter Zusatzaufwand, etwa eine Nachbewertung neuer Unterlagen, besprechen wir das vorher.

Können Sie nach der Bewertung auch die Umsetzung übernehmen?

Auf Wunsch ja: Hinter dem Gutachter steht ein Systemhaus mit sechs Technikern und zwei Standorten (ab 159,50 €/Std. zzgl. MwSt.). Eine Verpflichtung besteht ausdrücklich nicht — der Bericht funktioniert mit jedem Dienstleister.

Behandeln Sie meine Unterlagen vertraulich?

Vollständig: AVV vor jeder Bearbeitung, Vertraulichkeitsverpflichtung aller Beteiligten, keine Weitergabe an Dritte, Löschung oder Rückgabe nach Abschluss gemäß Vereinbarung. Ihr Anbieter erfährt von der Prüfung nichts, sofern Sie das nicht selbst entscheiden.

Was passiert mit meiner Anfrage, wenn ich das Angebot nicht annehme?

Nichts — es entstehen keine Kosten und keine Verpflichtung. Anfragedaten ohne Beauftragung löschen wir spätestens nach zwölf Monaten; nur die geschlossene AVV-Dokumentation bleibt im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrung archiviert.

Genug gelesen. Zeit für Ihre konkrete Frage.

Fall beschreiben, AVV bestätigen, Ersteinschätzung erhalten.

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