Konditionen
Zwei Stundensätze. Keine Sternchen-Tricks.
Sie zahlen für Zeit und Expertise — nicht für Pauschalen, Provisionen oder Vertriebsziele. Vor jeder Beauftragung erhalten Sie eine Aufwandsschätzung, damit die Gesamtkosten planbar bleiben.
Gutachterliche Leistungen
ab 199,95 €pro Stunde zzgl. MwSt.
- IT-Zweitmeinung und Angebotsprüfung
- Schadensbewertung und -dokumentation
- Restwert- und Zeitwertermittlung
- IT-Bestandsanalyse mit Investitionsfahrplan
- Schriftliche Stellungnahmen und Berichte
IT-Dienstleistungen
ab 159,50 €pro Stunde zzgl. MwSt.
- Umsetzung nach Bewertung — auf Wunsch
- Server, Netzwerk, Arbeitsplätze, Telefonie
- Migration, Absicherung, Notdienst
- Sechs Techniker, zwei Standorte
Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler (B2B).
So bleiben Kosten planbar
Aufwandsschätzung vor jedem Euro
Nach Ihrer Anfrage sichten wir den Fall und nennen Ihnen den geschätzten Stundenaufwand, bevor kostenpflichtige Arbeit beginnt. Eine typische Angebotsprüfung liegt bei zwei bis vier Stunden, eine Bestandsanalyse für einen kleinen Betrieb bei etwa einem Arbeitstag. Anfahrten außerhalb des Kerngebiets weisen wir vorab separat aus.
Gibt es versteckte Kosten oder Folgeverpflichtungen?
Nein. Keine Einrichtungspauschalen, keine Mindestlaufzeiten, keine automatische Anschlussbeauftragung. Nach dem Bericht entscheiden Sie frei — auch, ob Sie für die Umsetzung uns oder einen Dritten beauftragen.
Warum kostet die gutachterliche Stunde mehr als die IT-Stunde?
Weil Sie dort nicht Handgriffe kaufen, sondern Urteilsvermögen: Marktkenntnis, Dokumentationsqualität und eine Einschätzung, die auch gegenüber Versicherung, Leasinggeber oder Vertragspartner Bestand haben muss.
Rechnen Sie angefangene Stunden voll ab?
Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der vorab kommunizierten Schätzung. Weicht der reale Aufwand erkennbar ab, informieren wir Sie, bevor wir weiterarbeiten.
Erst die Schätzung, dann die Entscheidung.
Beschreiben Sie Ihren Fall — die Aufwandsschätzung ist der erste Schritt.